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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle bei Harms and More aufgegebenen und von Harms and More angenommenen Anzeigenaufträge. Abweichende Bedingungen gelten nicht. Nebenabreden oder Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung, auch per E-mail, wirksam.
1.
Anzeigenauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung. Für alle Anzeigenaufträge gilt die jeweils aktuelle Kleinanzeigenpreisliste von Harms and More. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
2.
Anzeigen können aufgegeben werden über
- email: anzeigen@harmsandmore.de
- online: anzeigen.harmsandmore.de
- per Post: Harms and More, Postfach 60 54 07, 22249 Hamburg
- per Fax: 040 54 80 37 93
Die Aufgabe der Anzeige gilt als Angebot zum Abschluss eines Anzeigenauftrages nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen. Harms and More ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Harms and More wird die Annahme von Angeboten insbesondere ablehnen, wenn der Inhalt der Anzeigen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, die Veröffentlichung für Harms and More wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder es sich um Anzeigen handelt, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Dies gilt auch für einzelne Abrufe im Rahmen eines umfangreicheren Anzeigenauftrages. Die Ablehnung eines Auftrages oder Abrufes wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
3.
Wenn Harms and More ein Angebot annehmen will, wird Harms and More dem Anbietenden eine Auftragsbestätigung sowie eine Rechnung zukommen lassen. Mit ihrem Zugang gilt der Vertrag als zustande gekommen. Der Rechnungsbetrag ist einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer unter Angabe der Rechnungsnummer bis spätestens zu dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Druckunterlagenschluss auf das Konto von Harms and More zu überweisen.
Ist eine Rechnung bis Druckunterlagenschluss nicht vollständig bezahlt, ist Harms and More berechtigt, das Erscheinen der in Rechnung gestellten Anzeigen auf die nächste Ausgabe der jeweiligen Druckschrift zu verschieben. Die gesetzlichen Ansprüche bei Zahlungsverzug bleiben hiervon unberührt. Harms and More behält sich für alle Veröffentlichungstermine ein Rücktrittsrecht vor. Im Falle eines Rücktritts von Harms and More hat der Auftraggeber unter Ausschluss weitergehender Ansprüche das Recht, die Rückerstattung der von ihm bereits geleisteten Zahlungen zu verlangen oder diese auf die Vergütung für einen zukünftigen Anzei-genauftrag anrechnen zu lassen.
4.
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
5.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
6.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die Harms and More nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass Harms and More zu erstatten.
7.
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entspre-chend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.
8.
Anzeigenvorlagen sind spätestens bis zum Druckunterlagenschluss als jpg in 300 dpi Auflösung per mail an: anzeigen@harmsandmore.de oder auf CD per Post an:
Harms and More, Postfach 60 54 07, 22249 Hamburg
zu übermitteln.
Für die rechtzeitige Übermittlung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert Harms and More unverzüglich Ersatz an. Auch im übrigen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Vorgaben von Harms and More zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einzuhalten.
9.
(1) Der Auftraggeber hat bei einem ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder unvollständigen Abdruck der Anzeige Anspruch auf Nacherfüllung durch den Abdruck einer einwandfreien Ersatzanzeige in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Im Fall der Nacherfüllung wird Harms and More die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Arbeits- und Materialkosten tragen. Die Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Nacherfüllungsversuch als fehlgeschlagen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist der Auftraggeber hierzu nicht bereit oder in der Lage, ist der Auftraggeber berechtigt, den Anzeigenpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Harms and More haftet außer bei ausdrücklicher Zusicherung von Eigenschaften oder der Verletzung von Harms and More gegebener Garantien nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten jedoch für jedes schuldhafte Verhalten von Harms and More, seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die Haftung von Harms and More ist außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten ausdrücklich nicht bei der Verlet-zung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder soweit Harms and More aus sonstigen Gründen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, zwingend haftet.
(4) Reklamationen - mit Ausnahme nicht offensichtlicher Mängel - sind Harms and More unverzüglich anzuzeigen und entsprechende Mängel zu rügen.
10.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche
Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt Harms and More im Rahmen des Anzeigenauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird Harms and More von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Harms and More nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt Harms and More sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen.
11.
Korrekturabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Korrekturabzüge. Harms and More berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die uns innerhalb der bei der Übersendung des Korrekturabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt
13.
Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen, (Zeichnungen/Filme) sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
14.
Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zu Aufbewahrung endet einen Monat nach Ablauf des Auftrages
15.
Erfüllungsort ist der Sitz von Harms and More. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristi-schen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von Harms and More. Soweit Ansprüche von Harms and More nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von Harms and More vereinbart.
16.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17. Rabatt-Nachbelastung:
Ist der ursprünglich gebuchte Anzeigenumfang innerhalb eines Kalenderjahres höher als der tatsächlich abgenommene, so erhält der Anzeigenkunde laut Mengenstaffel eine nachträgliche Rabatt-Nachbelastung.
18.
Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie von Harms and More mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
19. Schlussbestimmungen
(1) Sofern Harms and More einzelne Rechte aus einem Vertrag im Einzelfall nicht geltend macht, gilt dies nicht als Verzicht auf solche Rechte.
(2) Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. eines Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In diesem Fall sind beide Parteien verpflichtet, eine Regelung herbeizuführen, die der unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommt. Dies gilt auch im Fall einer Regelung.
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